Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun!

Jeder Verein unterliegt grundsätzlich denselben Steuererklärungspflichten wie jeder andere Steuerpflichtige. Jedoch genießt der Verein Steuervorteile, indem Gewinne im ideellen Bereich von der Ertragsbesteuerung freigestellt oder Erlöse oft von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Inhalte:

  • Wirtschaftliche Aktivitäten: wann sind diese steuerpflichtig?
  • Umsatzsteuer: wann ist der Verein umsatzsteuerpflichtig?
  • Rücklagen: wie werden zulässige Rücklagen gebildet?
  • Steuererklärungen 2009: Welche Steuererklärungen muss der Verein abgeben?

Unser Referent Ulrich Goetze informiert Sie als gemeinnützigen Verein oder Verband über Aktuelles rund um das Thema Steuern!



Durchgeführt von:

Foto

Ulrich Goetze

Nur für Haufe Community-Mitglieder




Termin:

23.02.2010 um 18:30 Uhr, Dauer ca. 90 Minuten
kostenlos

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