



30.06.2010 | Recht & Organisation
Will ein Verein Ordnungsmaßnahmen für sich nutzen, muss er seine Satzung entsprechend gestalten. Mit klaren Satzungsregelungen wird sichergestellt, dass sich jedes Vereinsmitglied durch Einsichtnahme in die Satzung darüber informieren kann, mit welchen Sanktionen bei einem bestimmten Verhalten gerechnet werden muss.
Regelungsbedürftig ist:
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redmark Vereins-Redaktion
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