Vereinsstrafen: sicher regeln in der Satzung!

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30.06.2010 | Recht & Organisation

Will ein Verein Ordnungsmaßnahmen für sich nutzen, muss er seine Satzung entsprechend gestalten. Mit klaren Satzungsregelungen wird sichergestellt, dass sich jedes Vereinsmitglied durch Einsichtnahme in die Satzung darüber informieren kann, mit welchen Sanktionen bei einem bestimmten Verhalten gerechnet werden muss.

Regelungsbedürftig ist:

 
  • was sanktioniert werden soll
  • Bezeichnung der einzelnen Tatbestände
  • welche Strafe bzw. Ordnungsmaßnahme zu erwarten ist
  • Bezeichnung der konkreten Rechtsfolgen, wobei bei Geldbußen ein Strafrahmen ausreichend ist
  • wer ggf. anstelle der Mitgliederversammlung für die Strafenverhängung zuständig ist
  • Festlegung des für Vereinsstrafen zuständigen Vereinsorgans
  • welches Verfahren bei einer Strafentscheidung beachtet werden muss
  • Bestimmungen über die wesentlichen Verfahrensgrundsätze: Angaben zum rechtlichen Gehör für zu erwartende Sanktionen; Angaben zu Einlegung von Rechtsbehelfen/ Rechtsmitteln nach Verhängung von Vereinsstrafen/ Sanktionen mit Rechtsweghinweis.

 

Mustervorlage zur Satzungsregelung für eine Vereinsstrafe: einfach downloaden und loslegen - klicken Sie hier!

 

Weitere hilfreiche Muster und Vorlagen für Ihre Vereinsarbeit finden Sie hier!


Quelleredmark Vereins-Redaktion



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