



09.07.2008 | Steuern & Buchführung
Pauschale Entschädigung von Sitzungsgeldern für die ehrenamtlichen Mitglieder von Kommunalvertretungen sind steuerfrei.
Über den Erlass des FinMin des Saarlandes vom 14.1.2008 ist nunmehr auf der Ebene sichergestellt, dass entsprechend R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 gezahlte Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen mindestens in Höhe von monatlich 175 € (statt bisher 154 €) steuerfrei sind.
Der steuerfreie Mindestbetrag in Höhe von 175 € gilt danach rückwirkend, wie für Übungsleiter-Vergütungen, ab dem 1.1.2007 bei Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen etc.
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