Verbindliche Auskünfte für Vereine bei der Finanzverwaltung möglich

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08.07.2008 | Recht & Organisation

Verbindliche Auskünfte: Leitfaden der OFD Frankfurt durch Verfügung vom 12.12.2007.

Über die Neuregelung in § 89 AO besteht nun die Möglichkeit, vor besonderen Gestaltungen eine verbindliche Auskunft einzuholen. Allerdings besteht nun hierfür eine besondere Gebührenpflicht. Die Verfügung enthält Hinweise zur Bearbeitung von Anträgen, formelle Voraussetzungen etc.

Die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen Auskunft sollte natürlich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es um besondere, zukunftsorientierte Gestaltung geht, dies mit erheblichem finanziellem/steuerlichem Risiko für größere Vereine/Verbände. Bei Einzelfragen etwa zum Gemeinnützigkeitsrecht/Spendenrecht wird meist ohne diesen neuen rechtlichen Hintergrund eine Auskunft der Körperschaftsteuerstelle der Finanzämter gewährt. Hinzuweisen ist ergänzend darauf, dass Lohnsteuer-Anrufungsauskünfte weiterhin kostenfrei sind.

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