Stimmrecht der Minderjährigen

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11.03.10, 11:07 Uhr von Ulrich Goetze

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Gudrun Steinle
10.03.10, 14:47 Uhr
Das Stimmrecht ist in unserer Satzung nicht geregelt.
Meine Frage:
Dürfen Minderjährige unter 7 Jahren und über 7 Jahren ohne Einladung an der JHV teilnehmen?
Und müßen ausdrücklich beide Elternteile an der JHV anwesend sein?
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Ulrich Goetze
10.03.10, 18:36 Uhr
Moin Frau Steinle,
Jugendliche sind erst ab Vollendung des 7. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig.
Mit der Einwilligung der Eltern zur Mitgliedschaft des Jugendlichen, darf dieser alle Mitgliedschaftsrechte selbst wahrnehmen. Wenn die Satzung keine Beschränkung für Jugendliche vorsieht, können diese, wenn sie älter als 7 sind, selbst an der MV teilnehmen und sind stimmberechtigt.
Freundliche Grüße - Ulrich Goetze - Seminartermine bei: www.ugoetze.de

Alle Angaben und Informationen sind nach besten Wissen erstellt, eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen
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Gudrun Steinle
10.03.10, 19:48 Uhr
Was ist wenn die Kinder unter 7 Jahren aber keine Einladung bekommen haben zur JHV?? Dürfen dann die Erziehungsberechtigten trotzdem daran teilnehmen und können wählen.
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Ulrich Goetze
11.03.10, 11:07 Uhr
Moin Frau Steinle,
wer ist Mitglied geworden? Wenn es nach der Satzung die Kinder sind, werden diese vertreten durch die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern.
Wenn Sie die Mitglieder (Kinder) nicht eingeladen haben, ist die Versammlung insgesamt nicht beschlussfähig. Die gefassten Beschlüsse sind anfechtbar, jedoch müsste eine Anfechtung in angemessener Zeit (halbes Jahr?) erfolgen.
Freundliche Grüße - Ulrich Goetze - Seminartermine bei: www.ugoetze.de

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