Helmut Getrost
10.03.10, 11:30 Uhr
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Kann man Amateurspielern Fahrtkosten zu auswärtigen Verbandsspielen in Höhe von 0,30 €/ km erstatten. Welche Höhe von Fahrtkosten kann insgesamt jährlich erstattet werden.
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Ulrich Goetze
10.03.10, 12:39 Uhr
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Mittels Vorstandsbeschluss, besser in einer Reisekostenordnung kann die Erstattung von Aufwendungen zu Auswärtsspielen geregelt werden. Der Höchstsatz ist 0,30 Euro/je Kilometer. Die Fahrten müssen tatsächlich angefallen sein: Also nicht 11 PKW x 0,30/km. Soweit der Aufwand im einzelnen nachgewiesen wird, kann er erstattet werden. Eine Höchstgrenze gibt es insoweit nicht.
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Helmut Getrost
10.03.10, 16:32 Uhr
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> Kann man Amateurspielern Fahrtkosten zu auswärtigen > Verbandsspielen in Höhe von 0,30 €/ km erstatten. Welche Höhe > von Fahrtkosten kann insgesamt jährlich erstattet werden.
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