Zuschüsse in Abteilungen

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11.03.10, 11:14 Uhr von Ulrich Goetze

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Michaela Rößler-Gattinger
03.03.10, 08:08 Uhr
Hallo!

Wir stehen kurz vor der Jahreshauptversammlung und diskutieren gerade heftig mit den Abteilungen über die staatlichen Zuschüsse für Übungsleiter. Die Abteilungen bestehen darauf, dass diese Zuschüsse ihnen zustehen. Ist das wirklich so, wenn doch der Hauptverein alle Übungsleiterentschädigungen bestreitet? Hat dann nicht auch der Hauptverein Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss?
In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Was passiert mit dem Überschuss des Abteilungsbudgets am Jahresende?

Danke für eine Antwort.
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Ulrich Goetze
03.03.10, 09:19 Uhr
Moin Frau Rößler-Gattiner,
da haben Sie ja einiges Diskussionspotential im Verein.
Zur Rechtslage: Alles Geld gehört dem Verein - nichts gehört den Abteilungen.
Wenn die Abteilungen berechtigt sind, eigene Kassen zu führen, handeln sie insoweit im Auftrag des verantwortlichen Vorstands. Alle Kassen müssen gegenüber dem Vorstand abgerechnet werden, damit ggf. steuerpflichtige Vorgänge (z.B. Verkauf von Getränken) steuerlich erfasst werden und insbesondere die Prüfung, ob die Ausgaben den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Ansonsten ist die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.

Damit beantwortet sich auch die zweite Frage, was mit Guthaben der Abteilungskassen passiert. Es sind Vereinsgelder. Ohne Beschluss sind sie an die Hauptkasse abzuführen. Aber man kann über alles reden. Nur: Entscheidungen trifft der Vorstand - er allein ist verantwortlich und entscheidungsbefugt.
Hinweis: Vereinskongresse am 6.3. in Köln und am 13.3. in Frankfurt.
Freundliche Grüße - Ulrich Goetze - Seminartermine bei: www.ugoetze.de

Alle Angaben und Informationen sind nach besten Wissen erstellt, eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen
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Michaela Rößler-Gattinger
11.03.10, 10:47 Uhr
Hallo Herr Goetze,
die Abteilung läßt sich auf keine Rechtsgrundlage ein. Sie findet es moralisch nicht vertretbar und will den HH-Plan in der JHV platzen lassen. Grundsätzlich sind ja Gegenstimmen vorstellbar. Aber wie ist das nun rechtlich? Der Etat wird nicht genehmigt. Die Aufstellung erfolgte aber unter rechtlichen Gesichtspunkten. Da ändern auch weitere Diskussionen nichts mehr. Auch eine erneute Diskussion über die Vorstellung der Abteilung wird im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass die Sportfördergelder beim Verein bleiben. Kann der Etat dann überhaupt abgelehnt werden?
Wir haben morgen JHV und bräuchten noch rechtliche Handhabe. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
M. Rößler-Gattinger
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Ulrich Goetze
11.03.10, 11:14 Uhr
Moin Frau Rößler-Gattinger, der Vorstand ist verantwortlich für das Geschehen im Verein. Rechtswidrige Handlungen gefährden die Gemeinnützigkeit und können zu einer persönlichen Haftung der handelnden Personen bzw. des Vorstands insgesamt führen.
Ist der Etat in der Satzung vorgeschrieben? Wenn ja, ist der Etat die Ermächtigung an den Vorstand, Ausgaben zu tätigen. Wenn der Etat nicht genehmigt wird, darf der Vorstand nur noch unabweisbare Ausgaben tätigen.
Wenn der Etat nicht in der Satzung vorgeschrieben ist, kann der Vorstand auch ohne Etat Ausgaben pflichtgemäß beschließen und tätigen.
Freundliche Grüße - Ulrich Goetze - Seminartermine bei: www.ugoetze.de

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