Robert Lang
22.02.10, 22:20 Uhr
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Ein Gesellschafter(25% Stimmanteil)widerspricht der Einladung einer GV wegen Fehler bez.Einladungsfrist. Einladungsfrist ist lt. Satzung 14 Tage. Aufgegeben wurde die Einladung bei der Post per Einschreiben am 09.02. Gesellschafter hat diese am 16.02. allerdings erst bei der Post abgeholt und widerspricht aus diesem Grund. Versammlung terminiert auf 25.02. Ist er im Recht?
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Christos Christoglou
16.09.10, 18:44 Uhr
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Hallo Herr Lang,
ich verstehe Ihre Frage dahingehend, dass der Gesellschafter der Beschlussfähigkeit der GV wegen Einladungsmängeln widerspricht. Ist zu einer GV nicht ordentlich geladen worden ist diese im Regelfalle nicht beschlussfähig. Grundsätzlich gilt das Datum des tatsächlichen Zugangs der Ladung und nicht das des Poststempels. Verzögerungen gehen zu Lasten der Gesellschaft. (Wenn der betroffene Gesellschafter den Zugang absichtlich vereitelt hat, um eine wirksame pünktliche Zustellung zu vermeiden, liegt dies anders. Bei einer Verspäteten Abholung beim Postamt ist dies aber nicht der Fall). Sie sollten zur Sicherheit unverzüglich noch eimal mit gleichen Tagesordnungspunkten bei persönlicher Zustellung laden. In der neuen GV stimmen Sie dann über die Tagesordnungspunkte noch einmal ab. So vermeiden Sie unnötige Rechtsunsicherheiten.
Beste Grüße aus Hamburg
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