››
››

Verfahrensverzeichnis für den redmark Downloads - www.redmark.de/Downloads




  • 1.
  • Name oder Firma der verantwortlichen Stellen
  •  
  • Haufe-Lexware GmbH & Co. K





  • 2.
  • Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer
  •  
  • Geschäftsführer: Isabel Blank, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Matthias Mühe, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Dr. Carsten Thies

    Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe

  • 2.1
  • Leitung der Datenverarbeitung
  •  
  • Jürgen Thoma
  • 2.2
  • Bestellter Datenschutzbeauftragter
  •  
  • RA Oliver Hahne





  • 3.
  • Anschrift der verantwortlichen Stelle
  •  
  • Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
    Munzinger Str. 9

    79111 Freiburg

    Telefon: 0761/898-0
    Fax: 0761/898-195

    E-Mail: dsb@haufe-lexware.com





  • 4.
  • Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
  •  
  • Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen im Umfeld der Themenbereiche Recht, Wirtschaft und Steuern. Über die unternehmenseigene Web-Site bietet das Unternehmen einen Web-Shop an, über den Kunden diese Waren und Dienstleistungen beziehen können. Die Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der zuvor genannten Zwecke.





  • 5.
  • Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
  •  
  • Es werden grundsätzlich nur sehr wenige Daten erhoben. Im Wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: * Kundendaten (Adressdaten, Vertragsdaten, Daten zu Internet-Dienstleistungen), Interessentendaten





  • 6.
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
  •  
  • Interne Mitarbeiter, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Informationsprozesse beteiligt sind.

    Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.

    Weitere externe Stellen wie z.B. Partner im Rahmen der vom Kunden erteilten Auftragstätigkeit.






  • 7.
  • Regelfristen für die Löschung der Daten
  •  
  • Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind werden gelöscht, wenn die unter Ziffer 5. genannten Zwecke entfallen.






  • 8.
  • Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
  •  
  • Eine Datenübermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.



Stand dieses Verzeichnisses: 21.04.2010

-| | | | | | | | |-
Copyright © Redmark TM- Haufe Gruppe